In welchen Angelegenheiten wir Sie beraten dürfen.
Unsere Beratungsbefugnis ist im Steuerberatungsgesetz (StBerG), §4 Abs. 11, geregelt. Dort sind die Steuerangelegenheiten und die Art der Einkünfte, zu denen wir beraten dürfen, festgelegt. Näheres dazu finden Sie in dieser Rubrik.
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» EinkunftsartenWelche Einkunftsart vorliegen muss, damit wir Sie beraten dürfen
» StBerGAuszug aus dem Steuerberatungsgesetz
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